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Wir sind seit Jahren in diesem Bereich tätig und steht Veranstaltern und Organisatoren mit allem benötigten Equipment, vielen kreativen Ideen und nicht zuletzt mit einem großen Erfahrungsschatz zur Seite.

 

Überdachte Bühnen für Open-Air Veranstaltungen. Aufbau, Abbau, Beleuchtung, Beschallung und technische Betreuung (Licht- und Tontechniker und Stagemanaging) - alles aus einer Hand. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Problematik bei Außenveranstaltungen

Dynamische Lasten (Windkräfte), oder auch "fliegende Bauten" genannt, werden permanent unterschätzt. Eine nicht ausreichend gesicherte Bühne mit einem Gesamtgewicht von mindestens einer Tonne die durch den Wind angehoben wird und unter Umständen umstürzt ist keine sonderlich lustige Angelegenheit. Besonders nicht wenn dabei Personen zu Schaden kommen und sich dann auch die Frage nach der Haftung stellt. Beachten Sie, dass Schadensansprüche in der Regel an den Veranstalter gestellt werden, selten an den Verursacher direkt (hier der Aufsteller). Auch Vermittler wie Agenturen befinden sich in dieser Haftungskette.

Bei Open-Air Veranstaltungen sorgen die abweichenden Bestimmungen der Länder-Bauordnungen und schwammige Definitionen für Unsicherheit, was manchmal zu Fehlinterpretationen führt. Ein "Klassiker" ist die weit verbreitete Meinung, dass die Sicherheit kleiner Open-Air Bauten nicht nachgewiesen werden muss. Folgerichtig werden in diesem Marktsegment oft unwissentlich "Schwarzbauten" angeboten. Im Schadensfall sind Haftungsprobleme vorprogrammiert. Aber auch ohne Schaden sind Außenveranstaltungen mit unzulässigen Bauten durch Einsprüche Dritter und einer Nutzungsuntersagung der Behörden stets gefährdet.

Beachtet werden sollte, dass ausnahmslos jedes Bauwerk dem öffentlichen Baurecht unterliegt, unabhängig von der Größe. Voraussetzung dazu sind statische Nachweise. Z.B. für Bühnenbauten durch die "Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten" (setzt ein Prüfbuch voraus), mindestens jedoch durch einen Standsicherheitsnachweis (qualifizierte Statik der gesamten Konstruktion) bei untergeordneten Bauten. Letztere sind z.B. Bauten, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten.

Tipp: Ordern Sie auch bei kleineren Konstruktionen möglichst "Prüfbuch-Bühnen", also Bauten mit Ausführungsgenehmigung, und lassen Sie sich den Nachweis (meist nur ein A4-Blatt) als Kopie zuschicken. Klauseln wie "Die Konstruktion muss entsprechend dem geltenden Baurecht ausgeführt sein" sollten in jedem Fall Bestandteil von Ausschreibung und Auftrag sein.

Dies nützt allerdings nichts, wenn ein Prüfbuch zwar existiert, der Bau wegen schwieriger örtlicher Gegebenheiten (bzw. Bequemlichkeit, knapper Kalkulation, etc.) nicht entsprechend ausgeführt wird. Besonders auffällig hinsichtlich Bausünden sind leichte Bauweisen mit freistehenden Masten ("Groundsupport", "Rundbogenbühnen"). Erst die Abnahme durch die örtliche Bauordnungsbehörde (Bauamt / Bauordnungsamt) gibt ausreichende Sicherheit vor Haftungsauseinandersetzungen, und ist mit Gebührensätzen von meist unter 50 € nicht teuer.

 

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