
Wir sind seit Jahren in diesem Bereich tätig und
steht Veranstaltern und Organisatoren mit allem
benötigten Equipment, vielen kreativen Ideen und
nicht zuletzt mit einem großen Erfahrungsschatz zur
Seite.
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Überdachte
Bühnen für Open-Air Veranstaltungen. Aufbau, Abbau,
Beleuchtung, Beschallung und technische Betreuung
(Licht- und Tontechniker und Stagemanaging) - alles
aus einer Hand. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte
Kontakt zu uns auf.
Problematik bei Außenveranstaltungen
Dynamische Lasten (Windkräfte), oder auch "fliegende
Bauten" genannt, werden permanent unterschätzt. Eine
nicht ausreichend gesicherte Bühne mit einem
Gesamtgewicht von mindestens einer Tonne die durch
den Wind angehoben wird und unter Umständen umstürzt
ist keine sonderlich lustige Angelegenheit.
Besonders nicht wenn dabei Personen zu Schaden
kommen und sich dann auch die Frage nach der Haftung
stellt. Beachten Sie, dass Schadensansprüche in der
Regel an den Veranstalter gestellt werden, selten an
den Verursacher direkt (hier der Aufsteller). Auch
Vermittler wie Agenturen befinden sich in dieser
Haftungskette.
Bei Open-Air Veranstaltungen sorgen die abweichenden
Bestimmungen der Länder-Bauordnungen und schwammige
Definitionen für Unsicherheit, was manchmal zu
Fehlinterpretationen führt. Ein "Klassiker" ist die
weit verbreitete Meinung, dass die Sicherheit
kleiner Open-Air Bauten nicht nachgewiesen werden
muss. Folgerichtig werden in diesem Marktsegment oft
unwissentlich "Schwarzbauten" angeboten. Im
Schadensfall sind Haftungsprobleme vorprogrammiert.
Aber auch ohne Schaden sind Außenveranstaltungen mit
unzulässigen Bauten durch Einsprüche Dritter und
einer Nutzungsuntersagung der Behörden stets
gefährdet.
Beachtet werden sollte, dass ausnahmslos jedes
Bauwerk dem öffentlichen Baurecht unterliegt,
unabhängig von der Größe. Voraussetzung dazu sind
statische Nachweise. Z.B. für Bühnenbauten durch die
"Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten" (setzt
ein Prüfbuch voraus), mindestens jedoch durch einen
Standsicherheitsnachweis (qualifizierte Statik der
gesamten Konstruktion) bei untergeordneten Bauten.
Letztere sind z.B. Bauten, die eine bestimmte Größe
nicht überschreiten.
Tipp: Ordern Sie auch bei kleineren Konstruktionen
möglichst "Prüfbuch-Bühnen", also Bauten mit
Ausführungsgenehmigung, und lassen Sie sich den
Nachweis (meist nur ein A4-Blatt) als Kopie
zuschicken. Klauseln wie "Die Konstruktion muss
entsprechend dem geltenden Baurecht ausgeführt sein"
sollten in jedem Fall Bestandteil von Ausschreibung
und Auftrag sein.
Dies nützt allerdings nichts, wenn ein Prüfbuch zwar
existiert, der Bau wegen schwieriger örtlicher
Gegebenheiten (bzw. Bequemlichkeit, knapper
Kalkulation, etc.) nicht entsprechend ausgeführt
wird. Besonders auffällig hinsichtlich Bausünden
sind leichte Bauweisen mit freistehenden Masten ("Groundsupport",
"Rundbogenbühnen"). Erst die Abnahme durch die
örtliche Bauordnungsbehörde (Bauamt /
Bauordnungsamt) gibt ausreichende Sicherheit vor
Haftungsauseinandersetzungen, und ist mit
Gebührensätzen von meist unter 50 € nicht teuer.
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