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... der Schierp, Taraschewski & Thielen GbR
AIX-Events Veranstaltungsservice Aachen


§1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. AIX-Events erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware, einer Dienstleistung oder eines Angebotes gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. AIX-Events sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.


§2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Alle Angebote der Fa. AIX-Events sind freibleibend und unverbindlich. Erst ab Auftragsannahme halten wir uns verbindlich an unsere Angebote gehalten. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.



§3 Preise und Zahlungen

1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Bruttopreise sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Wir sind als Kleinunternehmer gemäß §18 Umsatzsteuergesetz nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt.

2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.

3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Aachen.

4. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen der Fa. AIX-Events 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

5. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Fa. AIX-Events über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich die Firma AIX-Events ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

6. Alle Zahlungen haben direkt an die Fa. AIX-Events zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Fa. AIX-Events nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.



§4 Veranstaltungsservice

1. Der Veranstalter hat für eine angemessene Verpflegung unseres Personals während der Auf- und Abbauarbeiten, sowie während der Veranstaltung zu sorgen. Sollte dies nicht erfolgen, so wird der gesetzlich festgelegte Tagessatz für Verpflegung berechnet.

2. Der Veranstalter oder Mieter sorgt im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen Genehmigungen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.

3. Der Veranstalter oder Mieter versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort gewährleistet ist. Eine Sondergenehmigung für z.B. Fußgängerzonen oder öffentliche Plätze sind beim Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt für die Transportfahrzeuge zu beantragen. Entstehende Kosten trägt der Veranstalter oder Mieter, auch bei Unterlassung. Der Ladeweg muss der direkte und ebenerdige Zugang zum Veranstaltungsort sein.

4. Der Rücktritt von einer Auftragsbestätigung ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich möglich. Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu zahlen, danach ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 50% der Auftragssumme möglich. Sobald die Aufbauarbeiten begonnen haben, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Die Auftragssumme ist zu 100% zu zahlen.

5. Der Auftraggeber sorgt für eine sachgemäße Sicherung und Bewachung des Materials, dass von der Firma AIX-Events im Rahmen des Auftrags am Ort eingebracht wird. Bei Außenveranstaltungen ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Für Diebstahl, Entwendung oder Sabotage und daraus entstehende Folgeschäden haftet der Auftraggeber oder das beauftragte Sicherheitsunternehmen. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für Schäden an Gerätschaften der Firma AIX-Events, die während der Veranstaltung durch Gäste entstanden sind, und nicht auf Verschulden der Firma AIX-Events zurückzuführen sind.



§5 Open-Air Bühnen

1. Für Open-Air Bühnen muss es sich um einen ebenen, verdichteten Boden mit einer Belastbarkeit von mindestens 1to/m handeln. Aus Sicherheitsgründen ist bei einer Windstärke von 7 Bft die Veranstaltungsbühne umgehend zu räumen. Bei ungünstiger Wetterlage sind Wetterinformationen vom Auftraggeber beim Wetterdienst zu erfragen. Für eine ggf. Notwendige bautechnische Abnahme der Bühne sowie alle notwendigen Genehmigungen für Außenveranstaltungen sorgt der Auftraggeber bzw. der Veranstalter, dieser trägt auch die anfallenden Kosten.



§6 Vermietung/Personal

1. Der vereinbarte Mietpreis gilt - sofern nicht anders vereinbart für 24h und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

2. Mit Entgegennahme gelten die Mietgeräte als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen 12h Mängelrügen geltend gemacht werden und der Fa. AIX-Events die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so ist die Fa. AIX-Events bemüht, alles Zumutbare zu unternehmen, um die defekten Teile auszutauschen oder Instand zu setzen. Die Fa. AIX-Events haftet nicht für entstandene Schäden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor.

3. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter besondere Sorgfaltspflichten. Wenn die Lagerung oder Aufstellung nicht in bewohnten Gebäuden oder Hallen mit Hausmeisteraufsicht stattfindet ist für Bewachung zu sorgen. Transportfahrzeuge sind einzuschließen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Einsatzort ist der Fa. AIX-Events anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden.

4. Der Mieter hat die Beweislast dafür zu tragen, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Beschädigung zu Verhindern. Bei verspäteter oder sonst wie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Fa. AIX-Events dadurch entstanden sind, dass die Nachmietung gestört oder verhindert worden ist.

5. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Fa. AIX-Events berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.

6. Bei Personal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldet Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei unverschuldetem Personalausfall wird die Fa. AIX-Events von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.

7. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich möglich. Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu zahlen, danach ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 50% der Auftragssumme möglich.

8. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen (oder gestelltes Material) entstehen, hat der Veranstalter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Veranstalter durchzuführen.



§7 Lieferung/Versand

1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluß keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen der Fa. AIX-Events.

2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. AIX-Events verlassen hat.

3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferten Ware verweigert hat.

4. Die Firma AIX-Events ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.



§8 Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungszeit durch Fabrikationsfehler oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. AIX-Events nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

2. Die Gewährleistungszeit bei Neugeräten beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung

3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und die Fa. AIX-Events von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von 2 Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im übrigen müssen der Fa. AIX-Events offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. AIX-Events bereitgehalten werden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. AIX-Events aus.

4. Werden Betriebs- oder Wartungs-Anweisungen der Fa. AIX-Events oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder wird bei Nebelmaschinen nicht das original Fluid verwendet, entfällt die Gewährleistung. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Fa. AIX-Events nach ihrer Wahl, dass a.) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Fa. AIX-Events geschickt wird; b.) der Käufer das schadhafte Teil bzw. das Gerät bereit hält und ein Servicetechniker der Fa. AIX-Events zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei Kaufleuten gilt zusätzlich: Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Fa. AIX-Events diesem Verlangen entsprechen, wobei die unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit sowie Reisekosten zu den Standard Sätzen der Fa. AIX-Events zu zahlen sind.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.

7. Die Fa. AIX-Events steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aller sonst in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen den Käufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Produkthaftungsrecht zur Anwendung kommt.



§9 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höheren Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. AIX-Events die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw..., auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. AIX-Events oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Fa. AIX-Events auch bei verbindlich zugesagten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. AIX-Events, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2. Sofern der Käufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit der Fa. AIX-Events.

3. Die Fa. AIX-Events ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.



§10 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent ), die der Fa. AIX-Events aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. AIX-Events die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum der Fa. AIX-Events. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die Fa. AIX-Events als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Fa. AIX-Events durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Fa. AIX-Events übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der Fa. AIX-Events unentgeltlich. Ware, an der der Fa. AIX-Events (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorsorglich werden die dem Käufer von der Fa. AIX-Events gelieferten Waren auch sicherheitsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer diese Gegenstände unentgeltlich für die Fa. AIX-Events verwahrt.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, sofern er sich nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist in keinem Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung, unerlaubte Handlung ) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ( einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. AIX-Events ab. Die Fa. AIX-Events ermächtigt ihn widerruflich, die an die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigungen kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. AIX-Events hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Fa. AIX-Events berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. AIX-Events liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.



§11 Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. AIX-Events und Kunde findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Soweit gesetzlich zulässig ist Aachen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig Aachen.



Stand: 01.03.2002
AIX-Events Veranstaltungsservice • Dorfstrasse 20 • 52076 Aachen • Telefon und Fax.: (0700) aixevent • eMail: info@aix-events.de